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Beförderungsbedingungen 1. Mit Abschluß des Beförderungvertrages bzw. Erwerb des Gutscheines oder Fahrscheines erhält der Fahrgast den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Heißluftballon des Luftfahrtunternehmens WINDTOUR - Oliver Kumpert mit einer Mindestfahrdauer von 60 Minuten oder einer Distanz von 20 km. 2. Bei Ausgabe eines Fahrscheines / Gutscheines hat dieser eine Gültigkeit von 12 Monaten ab Ausgabedatum. Die Gültigkeit kann in begründeten Fällen verlängert werden. Er ist auf geeignete Personen übertragbar, sofern diese die Voraussetzungen gemäß Pkt. 3 dieser Beförderungsbedingungen erfüllen. In Einzelfällen kann ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftverkehrsgesetzes (§ 20) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt eingesetzt werden. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrt-unternehmen. 3. Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme sind spätestens bei der Reservierung bekannt zu geben. Herz-, Kreislauf- und Lungenkranke können nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt befördert werden. Bei Gelenk- und Bandscheibenbeschwerden, Osteoporose u.Ä. erfolgt die Beförderung nur auf eigenes Risiko des Fahrgastes. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Das Mindestalter für die Mitnahme von Kindern beträgt 12 Jahre bei einer Mindestgröße von 1,30 m. Die Zustimmung des Erziehungsberechtigten erfolgt durch die Unterschrift auf dem Fahrschein. 4. Bei den Startvorbereitungen, beim Start, während der Fahrt und bei der Landung sind alle Anweisungen des Piloten zu befolgen, wie u.a.:
Vor und während der Fahrt besteht für den Fahrgast Alkoholverbot. Angetrunkenen oder unter Drogeneinfluß stehenden Personen wird die Beförderung verweigert. Fahrgäste, die gegen die Anweisungen des Piloten verstoßen, können von der Ballonfahrt ausgeschlossen werden. Die Erstattung des Fahrpreises ist in diesem Falle ausgeschlossen. 5. Für eine Ballonfahrt sollte sich der Fahrgast entsprechend kleiden. Dazu gehören sportliche Sachen wie wetterfeste Kleidung sowie festes Schuhwerk ohne Absätze. 6. Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte wird nicht übernommen. Bei der Mitnahme dieser Geräte ist der Fahrgast selbst für die stoßsichere Verwahrung während der Fahrt verantwortlich. 7. Zur Vereinbarung eines Starttermins setzt sich der Passagier nach Erhalt des Fahrscheines / Gutscheines mit dem Luftfahrtunternehmen in Verbindung. Am Starttag muß der Passagier 2 bis 3 Stunden vor der vereinbarten Startzeit telefonisch erreichbar sein, bzw. sich mit dem Luftfahrtunternehmen in Verbindung setzen, damit der Start zugesagt oder aus Witterungsgründen zeitlich verschoben werden kann. Schadensersatzansprüche wegen wetterbedingter Fahrtabsagen am Start sind ausgeschlossen. 8. Sollte der Fahrgast zum vereinbarten Fahrttermin verhindert sein, so hat er dies spätestens drei Kalendertage vor dem Starttermin mitzuteilen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Bei Nichterscheinen verfällt der Fahrschein / Gutschein ersatzlos. 9. Bei Ausgabe des Fahrscheines / Gutscheines ist eine Anzahlung von 30,- Euro fällig. Die Bezahlung des Fahrscheines / Gutscheines erfolgt spätestens unmittelbar nach der Ballonfahrt. 10. Bei Rückgabe des Fahrscheines / Gutscheines ist eine Kostenpauschale für den Verwaltungsaufwand von 30,- Euro pro Fahrschein / Gutschein fällig. 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Beförderungsvertrag bzw. Erwerb von Fahrscheinen / Gutscheinen entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Halle (Saale). |
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Genehmigtes
Luftfahrtunternehmen Lizenznummer: D-ST 10 |
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Impressum AGB |
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